Damit Wissen wachsen kann, muss es zugänglich sein. Wir sind deshalb angehalten, unsere Institutionen daraufhin zu kontrollieren, ob sie ihr Wissen zur Verfügung stellen. Das gilt für Universitäten1 genauso wie für Konzerne und die öffentliche Hand. Die Ergebnisse der öffentlichen Forschung gehören der Bevölkerung, die Ergebnisse der privatwirtschaftlichen Forschung den Kunden und Kapitalgebern. Ohne unser Geld kann keine Forschung betrieben werden. Es ist deshalb unser Recht, die Forschungsergebnisse und Publikationen gratis und unaufgefordert einzusehen. Nur wenn uns Unternehmen die gesammelten Daten zur Verfügung stellen,2 können wir forschen und uns am Innovationsprozess beteiligen. Im digitalen Zeitalter archivieren Bibliotheken auch digitale Wissensbestände und Datensätze.
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/39476433_kw26_pa_enquete_internet/
https://www.alexandria.unisg.ch/
https://www.alexandria.unisg.ch/Open-Access-an-der-Universit%C3%A4t-St-Gallen
http://www.snf.ch/D/Aktuell/Dossiers/Seiten/open-access.aspx
https://www.youtube.com/watch?v=QBSNr6UXIJg
http://www.golem.de/news/doc-patch-das-grundgesetz-wird-open-data-1305-99412.html↩